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BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:36:12 Uhr über

Mantel

Warum Anwälte wallende schwarze Mäntel tragen und eine fremde Sprache sprechen.
Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advokati wallende, schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt”. So lautete die Kabinettsorder Friedrichs des Großen aus dem Jahre 1726. 2002 tragen die Anwälte immer noch wallende schwarze Mäntel und bedienen sich dazu noch einer eigenen Sprache, dem juristisch. Da der Nichtjurist diese Sprache in der Regel nicht versteht, muss er sich einen Dolmetscher sucheneinen Rechtsanwalt.
Beeindruckt von dieser geschickten Marketingstrategie und der ihm meist fremden Juristen- Welt, glaubt der brave Bürger tatsächlich, dass ein Rechtsanwalt ihm auch zweifelhafte Fragen zuverlässig beantworten kann. Für seinen Rechtsstreit glaubt er deshalb, da sein Anwalt ja von seinem Recht überzeugt ist,dass dieser auch den Richter überzeugen werde.
Nach Erkenntnis des BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V.glauben viele Juristen fest daran, dass sie in ihrem Fachgebiet in der Lage sind, unmittelbar oder zumindest nach ausgiebiger Vorprüfung zweifelhafte juristische Fragen so beantworten zu können, dass der Rechtsuchende über seine Rechte und Pflichten genau informiert ist. Diese Einschätzung ist aber grundlegend falsch.
Sofern unter Juristen kein Zweifel besteht, kann ein erfahrenere Rechtsanwalt sicher klären was rechtens ist. Rechtsanwälte, die Ihren Mandanten den Eindruck vermitteln, sie wüssten auch bei einem zweifelhaften Fall, wie das Gericht entscheiden wird, die täuschen. Oder, Sie kennen sich im Recht nicht aus. Horst Roosen, Vorstand des BDF im BSZ® e.V. nennt den Grund: Bei unter Juristen zweifelhaften Fällen, entscheiden die Richter nach ihrem eigenen Rechtsgefühl. Ein Richter selbst hat zugestanden, dass nur in der Urteilsbegründung so getan werde, als sei die Entscheidung aus dem Gesetz entnommen. Ein vorsitzender Richter an einem OLG meinte, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten kaum je zuverlässig sagen könne, wie das Gericht entscheiden wird.
Roosen rät den Mandanten deshalb dringend, den Rechtsanwalt so frühzeitig wie möglich aufzusuchen. Denn immer dann, wenn der Anwalt auf gesicherter Rechtsprechung aufbauen kann , wird in einem vielleicht später notwendig werdenden Prozess auch der Richter nicht von dieser Rechtsprechung abweichen.
Nach einem eigentlich unverlierbaren Prozess der dann doch verloren wurde, ist von manchen Anwälten derTrost“ <Vor Gericht und auf hoher See ist der Mensch in Gottes Hand allein> zu hören. Dies ist dem Mandanten gegenüber dann allerdings gelinde gesagt eine unzureichende anwaltliche Nachsorge.
Damit der Rechtsuchende den für seinen speziellen Fall geeignete/n Frau/Mann im wallenden, schwarzen Mantel auch zuverlässig findet, sind die üblichen Branchen-und Telefonbücher nicht mehr erste Wahl. Diese Rolle hat das Internet als gigantische Informationsquelle übernommen. Leider verzichten immer noch die meisten Anwaltskanzleien auf die Chance, sich Rechtsuchenden in dieser ersten Informationsphase als kompetenter und servicebewusster Partner zu präsentieren. Produktion und Pflege eines aktuellen, mandantenorientierten Web-Angebotes kosten zwar viel Zeit und Geld. Aber die Rat-und Rechtsuchenden haben ein Anrecht darauf, diese kostengünstigste, schnellste und unverbindlichste Methode, sich über eine Anwaltskanzlei zu informieren, zu nutzen.
Der BDF im BSZ® e.V. unterstützt den Wunsch vieler Rechtsuchenden nach mehr Präsenz von Rechtsanwälten im Internet, mit einer zeitgemäßen Mietvariante für einen professionelle Internetpräsentation von Anwaltskanzleien im World Wide Web. Als Mieter zahlt der Anwalt nicht für das Eigentum an derleicht verderblichen Ware Homepage“ (denn nichts ist älter als die Zeitung von gestern), sondern für deren Nutzung mit ständigem Aktualisierungsservice. Dadurch haben die Kanzleien keine Investitionskosten, aber dennoch steht den Mandanten eine stets aktuelle Homepage zur Information zur Verfügung. Im Internet findet man dieses Angebot unter: www.jurwebsite.de
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und vielleicht sogar finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann. Dazu hält der BDF im BSZ® e.V. in seiner Faxabruf-Datenbank das 6-seitige DokumentWie man sich gegen Anwaltspfusch erfolgreich wehrt! Mit Checkliste Fehler feststellen und den Anwalt in die Pflicht nehmen!“ abrufbereit: 0190-824196057 / 1,86 Euro/Min.
TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24 DM/Min.) nennt der Suchdienst des BDF im BSZ® e.V. Fachanwälte und Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt auch aus allen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.rechtsshop.de fündig.





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