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Frauen schrieb am 7.1. 2016 um 00:49:45 Uhr über

schulterfrei

Aus dieser alten Stiftung (Klausurpflege) bezog die Gemeinde früher jährlich 6 fl. für Herbeiführung des Schulholzes. Als das Holz später in Folge der allgemeinen Schulordnung unentgeltlich beizuführen war, sollten diese 6 fl. jährlich auf die Schulbibliothek verwendet werden, zu welch’ letzterem Zweck die Gemeinde gleichfalls 6 fl. beizusteuern hatte. Diese beiden Revenuen, zusammen 12 fl., wurden mit den Christenlehr- und Schulversäumnisstrafen zur Gründung eines neuen Schulfonds verwendet, dem in Folge des Schulgesetzes von 1836 durch Vakaturgefälle der Schulstelle beträchtlichere Mittel zuflossen. Als dieser Schulfonds 1843 in die Verwaltung der Stiftungspflege übergieng, betrug das Kapital 414 fl. Gegenwärtig können aus dem laufenden Fonds außer den laufenden Unkosten die Schulbedürfnisse armer Kinder mit 20 fl. und Lehrmittel bis zu 40 fl. pro Jahr bestritten werden.


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