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Peter K., am 15.1. 2007 um 11:01:52 Uhr
Sozialstaat

Sozialstaat heißt, daß der Staat - handelnd durch unterschiedliche Körperschaften - dem durchschnittlichen Bürger mehr als die Hälfte seines Einkommens entzieht, was er neben allgemeinen staatlichen Aufgaben mit der Alters- und Krankheitsvor- und -fürsorge begründet, die der Staat dem Bürger schließlich abgenommen habe. Auch seine Wohnung ist staatlich geschützt, und sein Arbeitsplatz. Und bei der Suche nach einem von beiden darf niemand zurückgewiesen werden - nur wenn es dafür objektive Gründe gibt. Es ist nur natürlich, daß aus dieser bislang rein negativen Vorsorge eine positive Vorsorge werden wird: Vermieter bekommen neue Mieter vom Wohnungsamt zugewiesen (Agentur für Wohnen & Freizeit), Arbeitgeber nicht »Bewerber« sondern genau denjenigen Arbeitssuchenden, der aufgrund des sogen. Lauterbach/Harz-Verfahrens nach objektiven Kriterien der am besten geeignete Kandidat ist.

Quo usque tandem ?


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