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Die Leiche schrieb am 16.11. 2009 um 10:41:17 Uhr über

Staatsbankrott

Zur Bewältigung eines Staatsbankrotts gibt es grundsätzlich nur zwei Methoden, die jedoch miteinander kombiniert werden können: die Hochinflation und den offen erklärten Bankrott, bei dem den Gläubigern des Staates schlicht erklärt wird, daß ihre Forderungen, Rechte und Ansprüche nicht mehr oder nur noch zu einem Bruchteil anerkannt und bedient werden. Gläubiger in diesem Sinne sind primär die Anleihegläubiger, aber auch alle anderen Bezieher von Staatsleistungen wie Rentner, »gesetzlich« krankenversicherte, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Beamte und sonstige Staatsangestellte.


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