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Das Arschloch, am 26.7. 2006 um 14:32:52 Uhr
Gerichtsverfahren

In Absurdistan gibt es immer noch ca. 600 000 offene Gerichtsverfahren und auch bei einfachen Klagen durchschnittliche Verfahrensdauern von 2 bis 3 Jahren.
Deswegen musste Absurdistan in letzter Zeit auch zahlreiche Verurteilungen durch den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte hinnehmen, der die zu langen Verfahrensdauern bemängelte und sie für unvereinbar mit dem Menschenrecht auf ein faires Verfahren hält. Gleichzeitig wurde Absurdistan auch zu Entschädigungszahlungen an die betroffenen Parteien verurteilt.

Absurdistan hat nunmehr ein eigenes Gesetz beschlossen, das die Beachtung des Rechtes auf Rechtsprechung innerhalb angemessener Frist gewährleisten soll.
Das Gesetz bestimmt u.a., dass Parteien folgende Maßnahmen ergreifen können, wenn sie meinen, dass das Gericht nicht in angemessener Frist entschieden hat:

- Aufsichtsbeschwerde

- Vorschlag zur Fristsetzung

Wenn einer dieser Maßahmen Folge geleistet wird, kann die Partei angemessene Entschädigung fordern, die in einer Geldleistung von 300,- Halala bis zu 5.000,- Halala oder in der Erklärung der Staatsanwaltschaft, dass das Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt wurde oder in der Veröffentlichung der Entscheidung, dass das Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt wurde, bestehen kann.
Diese Maßnahmen können auch kumulativ angewendet werden.


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