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Timo schrieb am 26.2. 2009 um 19:21:12 Uhr über

Volljährigkeit

Ich finde, man sollte ernsthaft überlegen, ob man das Alter der Volljährigkeit nicht wie früher auf 21 Jahre heraufsetzen sollte, viele Jugendliche sind mit 18 noch bemerkenswert unreif.
Am aktiven Wahrecht müßte man aber deshalb nichts ändern, daß muß ja nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit verknüpft werden (das kommunale Wahrecht ist ja zum Teil schon abgekoppelt).
Also: wählen dürfen ab 18 - ja. Volljährigkeit ab 18 - nein. Da ist 20 oder eben 21 wohl besser.


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