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Dr.Gottberg schrieb am 2.11. 2001 um 09:11:00 Uhr über

Monistik


Die Ablösung der dualen Finanzierung und die Einführung der Monistik
mit der Zielsetzung einer forcierten Anlagenökonomie ist überfällig. Die
technische Ausgestaltung ist jedoch in hohem Maße unklar:

Ein Entgeltzuschlag der Instandhaltungs- und
Investitionskostenanteile nimmt keine Rücksicht auf den
unterschiedlichen Investitionsgrad und dasalter der Güter,
Anlagen und Bauten. Insofern sollte die sehr ausführliche
Diskussion reflektiert werden, mit welchen Übergangsregelungen
man sachlich fundiert gerade die Einführung der dritten Stufe
einer Monistik abzufedern hätte. Hier wird mangelnde
Sachkunde mit dem Gesetzentwurf demonstriert. Für eine
Anpassungsphase kann nur eine Kombination von Zuschlägen
und Einzelbewilligungen in Betracht kommen, bis die
Voraussetzungen für eine rein abschreibungsorientierte
Zuschlagsfinanzierung vorliegen.
Die Ausgangszahlen sind nicht ehrlich; sie spiegeln die
finanziellen IST-Zahlen geprägt durch die Haushaltswirklichkeit
der Länder in den Jahren der deutschen Vereinigung und der
wirtschaftlichen Krise, nicht aber die begründeten und prüfbaren
Bedürfnisse der Krankenhäuser.
Die fehlende Einbeziehung der Universitätsklinika ist nicht
akzeptabel und mißachtet ihre Stellung und Bedeutung im
Segment der Hochleistungsmedizin. Sie ist einzig und allein
einer unterlassenen rechtzeitigen interministeriellen Abstimmung
durch das BMG zuzuschreiben und führt zu eklatanten
Wettbewerbsverzerrungen.
Sie begründet überdies neue Spielräume für
Verschiebungsaktionen, mit denen investive
Finanzierungsbedürfnisse für Forschung und Lehre vermeintlich
dem Bereich Krankenversorgung zugeordnet werden und
umgekehrt.
Eine einheitliche Steuerung der stationären Angebotskapazitäten
wird damit blockiert, weil sich bei einem fehlenden Übergang der
Finanzierungs-verantwortung für die investiven Bedürfnisse der
Krankenversorgung in den Universitätsklinika Bund und Länder
mit guten Gründen weigern dürften, den Krankenkassen
Planungskompetenzen zuzugestehen.
Die eigentliche Krankenhausleistung wird auf diese Weise für
die Krankenkassen deutlich verbilligt, so daß Tendenzen
gefördert werden, die jetzt schon im ambulanten Bereich Realität
sind. Die Patienten mit Bedarf an Hochleistungs-medizin
überschwemmen die Universitätsklinika mit deren
Niedrigpreisen, die keine investiven Anteile enthalten.
Unklar ist auch die Lastenaufteilung zwischen Bund und Ländern
für die Neugestaltung der Investitionsfinanzierung für Forschung
und Lehre. Auch ist zu berücksichtigen, daß bei einem größeren
Anteil von Investitionsmaßnahmen, die sowohl die
Krankenversorgung wie Forschung und Lehre betreffen, den
Universitätsklinika keine bürokratischen und zeitraubenden
Antrags- und Bewilligungsverfahren aufgebürdet werden dürfen,
die sie zu den anderen Krankenhäusern in gravierende
Wettbewerbsnachteile bringen.



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