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Schreibakteur, am 22.1. 2010 um 00:27:56 Uhr
unbewiesen

Es ist eine unbewiesene Annahme, dass dieser Text wirklich im Assoziations-Blaster steht. Es ist durchaus möglich, dass der Text nur reine Einbildung des Lesers ist. Ja genau, das bist Du, der Du den Text gerade liest! Oder Dir zumindest einbildest, den Text zu lesen. Und glaube ja nicht, Du könntest wirklich beurteilen, ob der Text wirklich im Blaster existiert. Schließlich könnte das Ergebnis jedes einzelnen Tests ebenfalls nur Einbildung sein. In Wahrheit schläfst Du vielleicht gerade und träumst, dass Du diesen Text gerade liest.

In der Tat solltest Du Dir die Annahme zu eigen machen, dass Du Dir den Text nur einbildest, denn wenn das so ist, dann bist Du in Wahrheit der Urheber des Textes, denn Du bildest ihn Dir ja ein. Das gilt natürlich nur, wenn Du den Text gut findest. Wenn Du ihn hingegen nicht gut findest, dann solltest Du besser davon ausgehen, dass der Text wirklich im Blaster steht, denn dann kannst Du darüber lästern, welch schlechten Text ich hier abgesondert habe, anstatt Dir sagen zu müssen, dass der Text Deiner eigenen kranken Fantasie entspringt.



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