Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 232, davon 216 (93,10%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 89 positiv bewertete (38,36%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 18.11. 1999 um 19:06:11 Uhr schrieb
TUVD über Todesstrafe
Der neuste Text am 22.8. 2020 um 17:26:27 Uhr schrieb
Magnus über Todesstrafe
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 76)

am 21.1. 2010 um 00:19:56 Uhr schrieb
Tim über Todesstrafe

am 5.9. 2019 um 10:08:51 Uhr schrieb
Christine über Todesstrafe

am 6.9. 2010 um 22:32:24 Uhr schrieb
Kaugummiboy über Todesstrafe

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Todesstrafe«

TUVD schrieb am 18.11. 1999 um 19:06:11 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 16 Punkt(e)

Die Todesstrafe ist meiner Meinung nach etwas, was einfach nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat passt.

Ich kann einfach nicht verstehen, dass es Leute gibt, die diese Form der Bestrafung in einer Demokratie für angebracht halten und damit argumentieren, dass damit Abschreckung für potentielle Täter und Genugtuung für die Hinterbliebenen gewährleistet werden.

Zum Thema der Abschreckung kann ich nur sagen: »Es funktioniert nicht!«.

Studien in Bundesstaaten der U.S.A. , in denen die Todesstrafe (»death penalty« oder »capital punishment«) verhängt werden kann, zeigen dass von ihr keinerlei abschreckende Wirkung ausgeht, denn wer jemanden im Affekt tötet, denkt nicht über mögliche Strafen nach und wer jemanden gezielt ermordet, rechnet aufgrund der »Planung« seiner Tat sowieso nicht damit geschnappt zu werden.

Zum Argument der angeblichen Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer möchte ich zweierlei sagen:

1. Viele Angehörige von Mordopfern, deren Mörder hingerichtet wurden, sagen aus, dass der Tod des Mörders für sie keinen Unterschied mache, wie sollte er auch, schließlich wird der Mensch den man verloren hat, dadurch nicht wieder lebendig.

2. Wir leben nun einmal nicht mehr in einer archaischen Kultur, in der das Prinzip »Auge um Auge, Zahn um Zahn« gilt. Wenn mich jemand absichtlich mit einem Messer verletzt, spricht mir das Gericht schließlich auch nicht das Recht zu, meinen Angreifer offiziell niederzustechen.

Zum Schluss möchte ich noch, dass meiner Meinung nach wichtigste Argument gegen die Todesstrafe nennen, die Gefahr eines Justizirrtums.

Wenn ein Mensch für einen Mord zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt wird und ein Monat nach Beginn der Strafe stellt sich heraus, dass er unschuldig ist, kann man sich entschuldigen und ihn freilassen.

Wenn die Todesstrafe vollstreckt wurde, ist alles zu spät...


Fazit:
Das Vorhandensein der Todesstrafe in einigen Bundesstaaten der U.S.A. ist ein Grund, warum mir dieses Land teilweise sehr häßlich erscheint.

Sven Arnhold schrieb am 21.11. 1999 um 19:31:41 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 9 Punkt(e)

Die Todesstrafe ist ein Form der Exekutive, die in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nicht legetimiert werden kann, da ein solcher Rechtsstaat als oberstes Ziel die Wahrung der Menschenrechte haben sollte. Hierzu zählt insbesondere die Wahrung des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn jemand, der in einem Staat aufwächts, der die Todesstrafe als mögliches Urteil in Erwägung ziehen kann, nun ein Verbrechen begeht, das mit der Todesstrafe geahndet wird, dann sollte der Staat das Übel an der Wurzel ausreißen, also die Ursachen für derartige Straftaten bekämpfen, nicht aber den Straftäter exekutieren, denn damit ist die Ursache des Übels nicht aus der Welt geschafft. Die Todesstrafe stellt somit nur den erbarmungswürdigen Versuch dar, den Aufgaben des Staates als Beschützer der Bevölkerung gerechtzuwerden, versagt aber dabei, diesen Schutz nachhaltig dadurch zu gewähren, dass er die Ursachen für Straftaten durch entsprechende Regelungen, gesetzgeberischer sowie politischer Art, beseitigt.

merledieperle schrieb am 15.4. 2000 um 21:43:21 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 6 Punkt(e)

elektrischer Stuhl, Giftspritze, Hängen am Baum, Kopp abhacken, Gaskammer, Teeren und Federn, Kitzeln zu Tode, Scheiterhaufen,Vierteilen, Öl einflößen, etc.----- was sind die Menschen erfinderisch in dieser Hinsicht--

Peter K. schrieb am 7.3. 2005 um 23:55:11 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 2 Punkt(e)

Gegen die Todesstrafe sprechen im wesentlichen 3 Argumente:

1. Sie bringt, geht man vom Abschreckungswert aus, überhaupt nichts - den amerikanischen Statistiken zufolge.

2. Einem konkreten anderen Menschen die Lebensberechtigung abzusprechen heißt, ihn zum existenziellen Feind zu erklären. Es gibt vielerlei Situationen, in denen eine solche individuelle Kriegserklärung legitim sein kann - den »finalen Rettungsschuß« zum Beispiel. Aber eine Todes»strafe« als Ergebnis eines justiziellen Prozesses ist fast schon ein Widerspruch in sich.

3. Ein justizielles Verfahren unterliegt, wie jedes menschliche Erkenntnisverfahren, der Gefahr des Irrtums. Freiheitsstrafen können aufgehoben, der Unschuldig bestrafte rehabilitiert und entschädigt werden - aber einen Toten zu rehabilitieren zu wollen ist eine einigermaßen vergebliche Geste.

Es gibt indessen andere, in Vergessenheit geratene Sanktionsformen, über die nachzudenken sich lohnen würde:

Da ist zunächst einmal der Pranger. Die öffentliche Zurschaustellung eines Verbrechers und seiner Tat - die heutezutage nicht notwendig auf einem öffentlichen Platz, sondern auch Beispielsweise im Internet erfolgen kann.

Und da ist die Verbannung. Zu unterscheiden ist die Verbannung innerhalb des Landes, etwa in einen abgelegenen Landkreis, und die Verbannung ausserhalb des Landes. Sie kann zeitlich erfolgen - also ohne daß der Verbannte heimatlos wird. Sie belässt dem Verbannten Hab und Gut, berufliche Chancen, seine Ehre. Bei minderbemittelten Verbannten kann sogar an eine Starthilfe für eine - zeitweilige - Existenz ausserhalb des Landes gedacht werden - sogar an eine komplette Alimentierung. Schließlich kostet ein Platz in einer JVA 150.000 € / Jahr oder mehr.

maw schrieb am 18.1. 2000 um 23:35:48 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 4 Punkt(e)

ich habe von fällen in den usa gelesen, daß todeskandidaten sich kurz vor ihrer hinrichtung selbst erhängt haben, von den wärtern entdeckt wurden, und von ärzten wiederbelebt worden sind.
kurze zeit später führte man sie zur »richtigen« hinrichtung.
die todesstrafe ist die absolute kapitulation des gefängnissystems, verabscheuungswürdig und nicht tolerierbar.
daß ein westliches land wie die usa
- man ist beinahe geneigt zu schreiben: mit genuß - regelmäßig zu dieser »strafe« greift, ist unfaßbar und einer der allergrößten skandale innerhalb der »zivilisierten« welt.
selbst das argument der »abschreckung« erweist sich bei genauem hinsehen als
nichtig, und die »genugtuung« der hinterbliebenen des opfers - wenn sich diese überhaupt einstellt - macht weder das opfer lebendig, noch die welt besser.
allein das sich der staat das recht anmaßt, über leben und tod zu entscheiden, erinnert an die dunkelsten epochen der menschheitsgeschichte. zu töten, um zu zeigen, daß töten falsch ist - wo ist da der sinn?
die todesstrafe ist populismus - ein machthaber wie george bush jr. in texas weiß darum.

Flora schrieb am 23.3. 2000 um 22:23:01 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 4 Punkt(e)

Menschenrechte und Menschenwürde sind mit der Todesstrafe nicht vereinbar. Beängstigend sind z.B. Bundesstaaten wie Texas, in denen in diesem Jahr (Beitrag vom 23.03.2000) bereits 22 Menschen hingerichtet wurden. Das ist mit Sicherheit kein Vorbild für Demokratie und Freiheit.

Celina schrieb am 1.1. 2013 um 21:30:37 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 4 Punkt(e)

Vor vier Jahren war es das letzte Mal soweit. Ich musste wieder über eine Vollstreckung schreiben. Ein junger Mörder, fast noch ein Kind. Sie brachten ihn in den Vorraum der Gaskammer, verlasen das Urteil. Er trug eine längere weiße Shorts, vom Aussehen her eigentliche eine Badehose, darunter orangefarbene Satin-Boxershorts. Das T-Shirt hatten sie ihm bereits ausgezogen. Es folgten die üblichen Formalien wie die Verlesung des Todesurteils und die letzten Worte. Die Jalousien schlossen sich. Als sie sich wieder öffneten, war er bis auf die Unterhose nackt in der Gaskammer festgeschnallt, auf der Brust die EKG-Aufkleber. Das Gas kam Punkt Mitternacht, mit röcheln und würgen trat der Tod ein. Der Staat hatte mal wieder ein Leben beendet.
In den 80er Jahren musste ich die ersten Berichte über Hinrichtungen in beiden Staatsgefängnissen schreiben. Ich war eigentlich erst gerade mit der Journalistenschule fertig und hätte lieber andere Themen gehabt. Mit der Zeit gewöhnt man sich an die Atmosphäre im Zuschauerraum neben der Hinrichtungskammer. Mittlerweile sind die Exekutionen ja fast steril. Seit den 90ern werden die Todeskandidaten mit Windeln, bzw. einer Schutzhose in Form eines Gummischlüpfers ausgestattet. Das sieht zwar immer noch unwürdig aus, wenn unter der Boxershorts eine Aufwulstung im Schritt und Klebebündchen die Windel verraten, aber wenigstens erspart man ihnen, sich vor den Hinrichtungszeugen in die Hose zu machen. Früher wurden als Todeskleidung nur kurze Boxershorts getragen, auf Wunsch auch Turnhosen. Die kurioseste Sterbehose, die ich einmal erlebte, war eine in der Gaskammer getragenen Speedo. Nur für den elektrischen Stuhl wurde der After des Delinquenten mit Verbandmull verstopft, während der Urin aus der Hose durch Löscher in der Sitzfläche in einen Eimer floss. Manchmal machten die Gefangenen im Todeskampf die Hose so voll, dass die sich braune Masse aus den Beinöffnungen der Shorts quetschte. Ich denke aber, die Windel wurde eher auf Initiative der Wärter eingeführt, um die Verschmutzung der Hinrichtungskammer gering zu halten.

wuzi schrieb am 18.11. 1999 um 19:30:41 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 7 Punkt(e)

ich finde die Todesstrafe sinnlos und kann mich damit nicht identifizieren. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass derjenige der die Tötung vollzieht, sei es durch Betätigen des Schalters oder Verabreichen einer Spritze, damit leben kann, jemanden ins Jenseits befördert zu haben, auch wenn es Mörder waren. Der die Spritze verabreicht das muß ja ein Arzt sein und der hat doch den Eid des Hippokrates geschworen, wo es heißt Leben zu retten und zu beschützen. Wie lässt sich das mit seinem Berufsethos vereinbaren?
Aber in den USA ist sowieso alles Verrückte möglich, das zeigt auch der Fall des 11-jährigen Jungen.

Mcnep schrieb am 28.1. 2001 um 18:23:47 Uhr zu

Todesstrafe

Bewertung: 2 Punkt(e)

Richtig übel der us-amerikanische Brauch die zum Tode verurteilten noch über Jahre und Jahrzehnte schmoren zu lassen; scheinbar ein teilweises Eingeständnis des Wissens um die Unwiderruflichkeit der Todesstrafe, das auf peinliche Wahrung aller Widerspruchsmöglichkeiten achtet, dienen die Todestrakte und die nur zu gern in den Medien vorgeführten einsitzenden armen Teufel mit ihrem (vor allem wenn sie schwarz sind) doch schon längst vorentschiedenen Schicksal wirksamer als alle Spritzenräume und Gaskammern der Erziehung durch Abschreckung. Leichen auf Berufung, von Staats wegen. Gnade eine Frage der Wahltermine.

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